Rechtsanwaltskanzlei Heinemann & Partner

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Heinemann & Partner Rechtsanwälte erbrachte in aktiver Zusammenarbeit mit der Verbundkoordination und den Teilprojekten eine spezifische rechtliche Beratung in Abstimmung mit dem Projektträger und der Universität Duisburg-Essen (UDE) als Auftraggeber, damit auch angesichts des interfakultativen Verbundvorhabens und der angestrebten nachhaltigen Verwertbarkeit der Ergebnisse der Problemlösungen die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen des ständig im Wandel befindlichen „Besonderen Verwaltungsrechtes“ Eingang in den Forschungsprozess und die Umsetzung in die Praxis finden konnten.

Heinemann & Partner verfügt sowohl in der öffentlich-rechtlichen Abteilung als auch in der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Abteilung über langjährige einschlägige Erfahrungen und Kenntnisse. Die Besonderheit besteht darin, dass die Sozietät seit der Präsentation des Verbundvorhabens in Zusammenarbeit mit der UDE die Konzeption und die Ausgestaltung des interdisziplinären Projektes unter Einbringung wissenschaftlicher und praxisbezogener Kenntnisse und Erfahrungen sowie mandatsbezogener Netzwerke aus der Beteiligung an anderen Forschungs- und Grundlagenprojekten des Umweltschutzes (Bodenschutzrecht und Flächenrecycling sowie Wasserecht) und der Energiewirtschaft (Recht der erneuerbaren Energien und Klimaschutzrecht) entwickelt hat.

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